Die Alters- und Ehrenabteilung
Die Bezeichnung Alters- und Ehrenabteilung ist hier in Sachsen erst seit Anfang der Neunziger Jahre des 20. Jh. mit dem politischen Umbruch in Gebrauch, da dieser Name in der neuen Satzung so verankert ist.
Die Alters- u. Ehrenabteilung ist wie die Jugendfeuerwehr eine Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr
Zu dieser Zeit wuchs sie zahlenmäßig stark an, da die Kameraden und vor allen Dingen die Kameradinnen, die vorher im vorbeugenden Brandschutz tätig waren, in diese Feuerwehrabteilung übernommen wurden.
Von alters her gab es in der Freiwilligen Feuerwehr jedoch anerkannte Ehrenmitglieder, die mit Erreichen des Rentenalters somit weiterhin der FF angehörten.
Dies geht aus den Statuten der Feuerwehr von 1959 hervor.
Erstellt am 03. Jan. 2023